AGB

Diese AGBs gelten generell für alle Abonnement-Formen und dem Newsletter. Auf abweichende Bestimmungen für das Online- oder ePaper-Abonnement wird gesondert hingewiesen. 

1. Mit Bestätigung des Abonnements und/oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und Lieferung, Abnahme und Bezahlung werden für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Vertragspartner des Kunden ist die Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Misburger Str. 119, 30625 Hannover, Geschäftsführerin Alexandra Duesmann, Amtsgericht Hannover HRA 26997.
 

2. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme.
 

3. Das ePaper ist als digitale Ausgabe des gedruckten Reitsport Magazin für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern konzipiert. Der Nutzer ist berechtigt, das ePaper und das Archiv ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Die Weitergabe des ePapers und der Inhalte des Archivs an Dritte ist untersagt. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Inhalte aus dem ePaper oder Archiv zu vervielfältigen, zu digitalisieren oder in sonstiger Weise technisch zu bearbeiten. Die Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG behält sich vor, den Zugang zum ePaper und Archiv zu sperren, wenn der Nutzer gegen diese Bestimmungen verstößt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
 

4. Abonnementgebühren sind generell im Voraus per Bankeinzug fällig. Etwaig anfallende Verbindungskosten bei der Nutzung unseres Internetangebotes zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten sind nicht enthalten. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit angekündigt. Bei Online- oder ePaper-Abonnements erfolgt die Ankündigung über die Homepage. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Abopreis versteht sich mit Mehrwertsteuer und Zustellgebühr. Ausland-Abonnements verstehen sich inkl. Portogebühr und können nur jährlich entrichtet werden.
 

5. Für Abonnementkündigungen gilt eine Frist von 2 Monaten vor Ablauf des Bezugsjahres. Online- oder ePaper-Abonnements können 2 Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres gekündigt werden. Die Kündigungen sind schriftlich an die Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
 

6. Abonnement-Neubestellungen können innerhalb von 8 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Frist hierfür beginnt frühestens mit Erhalt einer diesbezüglich schriftlichen Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Misburger Str. 119, 30625 Hannover.
 

7. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
 

8. Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen, sowie eine neue Adresse sind der Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen.
 

9. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet die Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Nicht-Nutzung des Online- oder ePaper-Abonnements rechtfertigt keine Preisminderung, Kostenerstattung oder fristlose Kündigung. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Die Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG hat das jeweilige Nichterscheinen des ePapers aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
 

10. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Auch der Erfüllungsort ist der Sitz der Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Soweit Ansprüche der Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
 

11. Newsletter Anmeldung. Wir nehmen das Thema "Datenschutz" äußerst ernst. Deshalb verfahren wir bei Newsletter-Empfängern nach dem Double-Opt-In-Verfahren. Erst durch Bestätigen einer E-Mail werden Sie in unserem Verteiler eingetragen. So wird sichergestellt, dass niemand unerwünscht unseren Newsletter erhält.
 

12. Einwilligung Der Nutzer erteilt in einer von diesen AGB separaten Erklärung seine Einwilligung, dass seine Angaben für Werbe- und Marketingzwecke vom Paragon Verlag inklusive der mit aller mit dem Verlag verbundenen Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften verwendet werden dürfen. Zu diesem Zweck können ihm via E-Mail Werbematerialien und Informationen, die im Zusammenhang mit den Produkten und sonstigen Angeboten oder Leistungen vom Paragon Verlag stehen, zugesandt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer gegenüber anderen am Markt tätigen Werbenden zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine Zusendung von Werbung nicht wünscht (z.B. durch Briefkastenaufkleber 'keine Werbung'). Der Verlag kann Dritte, auch Fremdunternehmen, mit der Versendung der Information beauftragen.
 

13. Widerruf zur Nutzung der Daten Der Nutzer kann diese Einwilligung jederzeit per E-Mail (an Info@Paragon-Verlag.de ) oder per Post (Adresse wie unter 1.) gegenüber der Paragon Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG widerrufen.
 

Stand: 01. Oktober 2011



AGB Anzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
 

1. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge des Verlages über die Veröffentlichung von Anzeigen und Fremdbeilagen in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Abweichende und ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an.
 

2. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
 

3. Der Auftraggeber muss die Anzeigen spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abrufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so muss der Auftraggeber die restlichen Anzeigen innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abrufen, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
 

4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
 

5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
 

6. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
 

7. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
 

8. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mindestens an drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
 

9. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
 

10. Der Verlag behält sich bis zur Veröffentlichung einer Anzeige ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor, falls ein Auftrag wegen seines Inhalts, seiner Form oder der Herkunft gegen das Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die für den Verlag maßgeblichen Grundsätze wie beispielsweise die religiöse oder politische Neutralität verstößt. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
 

11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
 

12. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung der Vergütung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung der Vergütung oder ein Rücktrittsrecht vom Auftrag.
 

Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird von diesen Bestimmungen nicht berührt.
 

13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
 

14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
 

15. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
 

16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung weiterer Aufträge verweigern, solange der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen von bereits erschienenen Anzeigen in Verzug ist. Ferner hat der Verlag ein Rücktrittsrecht, wenn der Auftraggeber aus vorhergehenden Aufträgen in Zahlungsverzug ist. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Verlag, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, die Durchführung des Auftrages von der Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen.
 

17. Der Verlag liefert mit Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
 

18. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme, Aufsichtsvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte  oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
 

19. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Minderung der Vergütung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Minderung der Vergütung berechtigender Mangel, wenn bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer  Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Ansprüche auf Vergütungsminderung ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
 

20. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
 

21. Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
 

22. Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse).
 

23. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
 

24. Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
 

25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
 

Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.